| | | Honorar Sachverständigenhonorar- für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen orientiert sich meine Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI.
- Gesamthonorar = Sachverständigenhonorar + Nebenkosten + MwSt
- Nebenkosten umfassen z.B. Porto-, Telefon-, Foto- und Fahrkosten, Kosten für Mehraufwendungen des Gutachtens, Vorlagekosten für Kopien von Ämtern und Behörden (Grundbuchauszüge, Katasterkarten, etc.)
- Zusatzleistungen (z.B. Aufmaß, Flächenberechnung, Unterlagenbeschaffung, besondere Nachforschungen, etc.) werden als Zeithonorar abgerechnet.
- Für Aufträge als Gerichtsgutachter werde ich nach dem Gesetz für Vergütung von Sachverständigen (JVEG) honoriert.
Individualvereinbarung- Im Einzelfall sind Individualvereinbarungen über das Sachverständigenhonorar möglich und auch notwendig, da mitunter die Wertbereiche für Objekte der HOAI nicht mit dem Leistungsumfang übereinstimmen (z.B. bei Objekten mit einfachem Leistungsumfang, aber hoher Wehrhaftigkeit durch die Tonlage oder bei sehr geringwertigen Objekten, bei denen dennoch ein bestimmter Leistungsumfang notwendig ist.)
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