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BewertungsanlässeWerte für bebaute und unbebaute Grundstücke werden für unterschiedliche Zwecke benötigt. Nachfolgend sind die bedeutendsten Wertermittlungsanläße beispielhaft genannt:
Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung ein Gutachten den Verkehrswert der Immobilie anfertigen.
Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten/unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) muss das Kreditinstitut den Beleihungswert ermitteln lassen.
Für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarrisiken werden Versicherungswertermittlungen benötigt.
Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Verkehrswerte der Erbmasse enthaltenen Immobilien benötigt.
Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Hier wird ein Gutachten erstellt, um feststellen zu können welche Rendite eine Immobilie nachhaltig erwirtschaften kann.
Um festzustellen, welche aktuellen Vermögenswerte man in Immobilien besitzt, werden Verkehrswertgutachten erstellt.
Für steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis, ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich. Für die Übernahme von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Verkehrswerte der betrieblichen Immobilien ermittelt werden.
Der Verkehrswert dient als Grundlage für die Bemessung des zu fordernden Mindestangebots.
Werden Grundstücke oder Grundstücksteile für eine hoheitliche Maßnahme in Anspruch genommen, beispielsweise im Wege der Enteignung, so bemisst sich die angemessene Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks.
Liegen bereits Verkehrswertgutachten vor, so kann man diese auch auf Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität mittels Gegengutachten oder einer gutachterlichen Stellungnahme überprüfen lassen.
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Kontakt: Wolfgang Stöcker
Postanschrift: Wimbergerstraße 2a 94081 Fürstenzell Deutschland
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