Bewertungsanlässe

Werte für bebaute und unbebaute Grundstücke werden für unterschiedliche Zwecke benötigt. 

Nachfolgend sind die bedeutendsten Wertermittlungsanläße beispielhaft genannt:

 

  • Kauf oder Verkauf

Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung     ein Gutachten den Verkehrswert der Immobilie anfertigen.

 

  • Finanzierung

Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten/unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) muss das Kreditinstitut den Beleihungswert ermitteln lassen.

 

  • Versicherung

Für die Sachversicherung des Gebäudes gegen Elementarrisiken werden Versicherungswertermittlungen benötigt.

 

  • Erbauseinandersetzung

Zur Aufteilung der Erbmasse werden die Verkehrswerte der Erbmasse enthaltenen Immobilien benötigt.

 

  • Ehescheidung

Für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.

 

  • Immobilie als Kapitalanlage

Hier wird ein Gutachten erstellt, um feststellen zu können welche Rendite eine Immobilie nachhaltig erwirtschaften kann.

 

  • Vermögensübersicht

Um festzustellen, welche aktuellen Vermögenswerte man in Immobilien besitzt, werden Verkehrswertgutachten erstellt.

 

  • Steuerliche Zwecke

Für steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis, ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil nach dem Verhältnis der Teilwerte erforderlich. Für die Übernahme von Betriebsvermögen in Privatvermögen müssen die Verkehrswerte der betrieblichen Immobilien ermittelt werden.

 

  • Zwangsversteigerung

Der Verkehrswert dient als Grundlage für die Bemessung des zu fordernden Mindestangebots.

 

  • Entschädigung

Werden Grundstücke oder Grundstücksteile für eine hoheitliche Maßnahme in Anspruch genommen, beispielsweise im Wege der Enteignung, so bemisst sich die angemessene Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks.

 

  • Gutachtenprüfung

Liegen bereits Verkehrswertgutachten vor, so kann man diese auch auf Richtigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität mittels Gegengutachten oder einer gutachterlichen Stellungnahme überprüfen lassen.

 

 

 

Kontakt:

Wolfgang Stöcker


 

Postanschrift:

Wimbergerstraße 2a

94081 Fürstenzell

Deutschland


 

Büro München

Filchner Str. 46 a

81476 München


 

Tel: 0049 (0) 8502/917830

Fax: 0049 (0) 8502/917832

Mobil: 0049 (0) 170/2389904

E-Mail: info@immowert-ws.de

 

Zum Kontaktformular